Aktuelles

6. April 2024

Einheitliche Abreizgelder ab 01.07.2024

Gemäß Mehrheitsbeschluss der Jahreshauptversammlung wird ab dem 01.07.2024 einheitlich (ohne Staffelung) für jedes verlorene Spiel ein Abreizgeld in Höhe von 1,- € erhoben.